IHR KFZ-SACHVERSTÄNDIGER

IN REUTLINGEN

KFZ-GUTACHTEN ALLER ART

Als Kfz-Sachverständiger habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten und Ihnen ein Gutachten zu erstellen, das alles enthält, was Sie zur Regulierung Ihres individuellen Schaden­falles benötigen.
Sie bekommen ein Gutachten, mit dem Sie in vollem Umfang und rechtssicher Ihren Schaden­ersatz­anspruch geltend machen können. Bei aller Neutralität vertrete ich natürlich Ihre Interessen als Geschädigter.

Beauftragung Sachverständigen

Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sach­verständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Fest­stellung des Schadens­umfangs, der Wert­minderung, des Rest- und Wieder­beschaffungs­werts sowie der Reparatur­kosten zu beauftragen.

Kostenerstattung

Die Erstattung der Kosten des Gut­achtens, hängt davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kasko­schaden handelt.

  • Haft­pflicht­schaden
    der Schädiger beziehungs­weise dessen Haft­pflicht­versicherer muss für den Schaden des Geschädigten aufkommen. Im Falle sehr geringer Schäden erstellen wir Ihnen einen günstigen Kosten­voranschlag. In diesem Fall können Sie den Schaden mit dem erstellten Reparatur­kosten­voranschlag abrechnen. Dies geht auch bei fiktiver Abrechnung, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen.

  • Kasko­schaden
    der Versicherer des unfall­versicherten Fahrzeugs erbringt gegenüber dem Versicherungs­nehmer die bedingungs­gemäß geschuldete Leistung. Der Versicherer hat dann allerdings auch das Recht, den Sach­verständigen zur Schätzung des Schadens zu bestimmen, also meist einen Sach­verständiger aus dem eigenen Hause.

UNSERE LEISTUNGEN

Wir erstellen für Sie Kfz-Gutachten aller Art, nach vorheriger telefonischer Termin­absprache, bei Ihnen vor Ort, an unserem Büro, oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens.

Wir bewerten Fahrzeuge aller Art.

PKW´s

Nutzfahrzeuge

Oldtimer

Zweiräder

Wohnmobile

e-bikes

PKW´s

Nutzfahrzeuge

Zweiräder

Oldtimer

Wohnmobile

e-bikes

UNFALLTIPPS

Unfallstelle sichern

Warnblinkanlage einschalten und Warn­dreieck in 50 bis 150 Schritten Ent­fernung auf­stellen.

Polizei, Rettungswagen verständigen

Verständigen Sie sofort die Polizei (110) und, wenn nötig, den Rettungs­wagen (112).

Erste Hilfe

Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! Leisten sie, wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe.

Hände weg

... bei hohem Sachschaden, Ver­letzten und fehlender Einigung. Ver­ändern Sie nichts am Unfall­ort, bis die Polizei eintrifft. Machen Sie bei Bagatell­schäden Fotos oder fertigen Sie eine Skizze an. Beide Unfall­teilnehmer müssen die Skizze unter­schreiben. Erst dann können Sie den Unfall­ort räumen, falls sie den Verkehr massiv be­einträchtigen.

Unfallbericht ausfüllen

Bericht immer vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Name des Fahrers und des Halters, Kfz-Kenn­zeichen, Versicherungs­nummer und -gesellschaft.

Polizei Vorort

Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfall­hergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfall­protokoll.

Hinweis:

Sie haben das Recht einen Sach­verständiger ihrer Wahl und einen Rechts­anwalt ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Diese Kosten werden bei einem un­verschuldeten Unfall von der gegnerischen Ver­sicherung über­nommen.

ROBERT HOLZMANN

Robert Holzmann

Kfz-Sachverständiger

Bereits seit 1981 bin ich im Karosserie­bau tätig. Dabei erlangte ich Er­fahrungen in der Unfall­instandsetzung, Spezial­fahrzeugbau, Fahrzeug­verlängerung und Panzerung.

Seit 2003 bin ich aus­gebildeter Kfz-Sach­verständiger für den Bereich Fahrzeug­schäden und Fahrzeug­bewertungen. Als freier und unabhängiger Sach­verständiger kann ich inzwischen eine Berufs­erfahrung von über 20 Jahren vorweisen. In dieser Zeit wurden von mir zahl­reiche Gut­achten, Bewertungen und Berichte in jeglicher Form gefertigt.

SO KÖNNEN SIE MICH ERREICHEN

Robert Holzmann
Kfz-Sachverständigenbüro

Steinenbergstr. 1
72764 Reutlingen

Mobil: + 49 174 – 571 01 80
Telefon: + 49 7121 – 38 12 91
Telefax: + 49 7121 – 38 12 92

E-Mail: rgholzmann@gmx.de