IHR KFZ-SACHVERSTÄNDIGER
IN REUTLINGEN
KFZ-GUTACHTEN ALLER ART
Als Kfz-Sachverständiger habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten und Ihnen ein Gutachten zu erstellen, das alles enthält, was Sie zur Regulierung Ihres individuellen Schadenfalles benötigen.
Sie bekommen ein Gutachten, mit dem Sie in vollem Umfang und rechtssicher Ihren Schadenersatzanspruch geltend machen können. Bei aller Neutralität vertrete ich natürlich Ihre Interessen als Geschädigter.
Beauftragung Sachverständigen
Kostenerstattung
Die Erstattung der Kosten des Gutachtens, hängt davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.
- Haftpflichtschaden
der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer muss für den Schaden des Geschädigten aufkommen. Im Falle sehr geringer Schäden erstellen wir Ihnen einen günstigen Kostenvoranschlag. In diesem Fall können Sie den Schaden mit dem erstellten Reparaturkostenvoranschlag abrechnen. Dies geht auch bei fiktiver Abrechnung, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. - Kaskoschaden
der Versicherer des unfallversicherten Fahrzeugs erbringt gegenüber dem Versicherungsnehmer die bedingungsgemäß geschuldete Leistung. Der Versicherer hat dann allerdings auch das Recht, den Sachverständigen zur Schätzung des Schadens zu bestimmen, also meist einen Sachverständiger aus dem eigenen Hause.
KONTAKT
Robert Holzmann
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Robert Holzmann
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Robert Holzmann
UNSERE LEISTUNGEN
- Schadengutachten Haftpflicht
- Schadengutachten Kasko/Teilkasko (nach Absprache mit ihrer Versicherung)
- Reparaturkostenkalkulation
- Fahrzeugbewertung
- Zustandsgutachten
Wir bewerten Fahrzeuge aller Art.
PKW´s
Nutzfahrzeuge
Oldtimer
Zweiräder
Wohnmobile
e-bikes
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Zweiräder
Oldtimer
Wohnmobile
e-bikes
UNFALLTIPPS
Unfallstelle sichern
Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck in 50 bis 150 Schritten Entfernung aufstellen.
Polizei, Rettungswagen verständigen
Verständigen Sie sofort die Polizei (110) und, wenn nötig, den Rettungswagen (112).
Erste Hilfe
Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! Leisten sie, wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe.
Hände weg
... bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigung. Verändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Machen Sie bei Bagatellschäden Fotos oder fertigen Sie eine Skizze an. Beide Unfallteilnehmer müssen die Skizze unterschreiben. Erst dann können Sie den Unfallort räumen, falls sie den Verkehr massiv beeinträchtigen.
Unfallbericht ausfüllen
Bericht immer vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Name des Fahrers und des Halters, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer und -gesellschaft.
Polizei Vorort
Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll.
Hinweis:
Sie haben das Recht einen Sachverständiger ihrer Wahl und einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Diese Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.ROBERT HOLZMANN
Robert Holzmann
Kfz-Sachverständiger
Bereits seit 1981 bin ich im Karosseriebau tätig. Dabei erlangte ich Erfahrungen in der Unfallinstandsetzung, Spezialfahrzeugbau, Fahrzeugverlängerung und Panzerung.
Seit 2003 bin ich ausgebildeter Kfz-Sachverständiger für den Bereich Fahrzeugschäden und Fahrzeugbewertungen. Als freier und unabhängiger Sachverständiger kann ich inzwischen eine Berufserfahrung von über 20 Jahren vorweisen. In dieser Zeit wurden von mir zahlreiche Gutachten, Bewertungen und Berichte in jeglicher Form gefertigt.
SO KÖNNEN SIE MICH ERREICHEN
Robert Holzmann
Kfz-Sachverständigenbüro
Steinenbergstr. 1
72764 Reutlingen
Mobil: + 49 174 – 571 01 80
Telefon: + 49 7121 – 38 12 91
Telefax: + 49 7121 – 38 12 92
E-Mail: rgholzmann@gmx.de